
Schlussbemerkungen
Michael O’Higgins hat auf der Grundlage der antizyklischen Dow-Strategie von Benjamin Graham eine simple Strategie entwickelt, mit der Sie einfach und mit minimalem Research-Aufwand hohe (Über-)Renditen erzielen können. Mit der O’Higgins-Strategie lassen sich die Leitindices Dow Jones und DAX nachhaltig und systematisch schlagen. Das bedeutet nicht, dass Sie mit dieser Strategie in bestimmten Jahren keine Verluste machen können.
Zum Vergleich: Auf der Basis von offiziellen Micropal-Daten lässt sich verdeutlichen, dass in einer 10-Jahres-Betrachtung nur 14% von 57 weltweit anlegenden Fonds besser waren als ihr Index, von 44 Europa- Fonds schlugen nur 11% ihre Benchmark, d.h. 89% schnitten schlechter ab!
Sie können also mit einer einfachen Strategie sowohl den Markt als auch die meisten Portfoliomanager abhängen! Das ist der wahre Grund für die große Beliebtheit der O’Higgins-Strategie. Voraussetzungen für den Erfolg sind Geduld und Disziplin des Anlegers, um seine Emotionen (Angst und Gier) unter Kontrolle zu halten.
Die Modifikationen von Robert Sheard führen zu einer höheren Rendite, bergen aber zugleich auch höhere Risiken. Nichtsdestotrotz machen die Strategien deutlich, dass der breite Markt zu schlagen ist.
Steuern und Transaktionskosten haben wir – außer im letzten Abschnitt – nicht mit einbezogen. Transaktionskosten sind aufgrund der geringen Transaktionshäufigkeit, die mit dieser Strategie verbunden ist, und aufgrund der niedrigen Gebühren bei Discount-Brokern vernachlässigbar (das macht der letzte Abschnitt deutlich).
Ab dem 01.01.2009 gilt in Deutschland die Abgeltungsteuer. Kursgewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, die beim Kauf und Verkauf von Aktien anfallen, werden pauschal versteuert.
Dividenden aus Aktien sind in Deutschland als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern; dies gilt auch für ausländische Dividenden.
Für schweizerische Anleger sind realisierte Kapitalgewinne steuerfrei. Aber Achtung: In der Schweiz werden gewerbsmäßige Kapitalgewinne von Privatpersonen prinzipiell versteuert. Die Einschätzung ist Ermessenssache der kommunalen (bzw. kantonalen) Steuerbehörden.

